Zur Wiederaufbereitung von FFP-Schutzmasken
Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die BAUA verweist zu möglichen Dekontaminationsverfahren auf die gemeinsamen Vorlage von BMAS und BMG für den Krisenstab der Bundesregierung. Danach kann:
eine maximal zweimalige Dekontamination der Masken durch Hitzeinaktivierung mittels trockener Hitze bei 65°C-70 °C für 30 Minuten [erfolgen]. Dieses Verfahren sollte nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Prozessschritte zur Sammlung, Überprüfung, Dekontamination und Dokumentation etabliert wurden, die durch qualifizierte und unterwiesene Personen erfolgen. Zur Dekontamination vorgesehene Masken dürfen nur personenbezogen genutzt werden und müssen sich in einem entsprechenden Zustand befinden. Das genannte Verfahren ist befristet auf maximal 6 Monate. Weitere Verfahren sind zurzeit nicht zulässig.
Den vollständigen Text finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) zur "Wiederaufbereitung" von Schutzmasken im Rahmen der "Coronapandemie"
DIe DGSV hat ihre ursprüngliche Empfehlung vom 01.04.2020 zurückgezogen. Die einmalige Dampfsterilisation bei 121°C ist also nicht zulässig.
Stellungsnahme DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
Zur Vergleichbarkeit der Schutzmasken gemäß den Normen FFP2 (EN 149:2001) und KN95 (GB 2626-2006) schreibt der DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW):
Die Schutzmasken FFP2 (EN 149:2001) und KN95 (GB 2626-2006) sind für den vorliegenden Fall (SARS-CoV-2) gut miteinander vergleichbar.
Den vollständigen Vergleich finden Sie auf den Seiten der der DIN e.V.
RKI-Empfehlung zur Wiederaufbereitung von Einmalprodukten
Anlässlich der gegenwärtigen Lieferengpässe bei Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken hat das RKI dokumentiert, unter welchen Voraussetzungen diese Einmalprodukte mehrfach verwendet werden können. Dort wird ebenfalls beschrieben, wie vorzugehen ist um die Kontaminationsgefahr und das Infektionsrisiko gering zu halten.
Die RKI-Meldung finden Sie hier.
Für den direkten Link auf das Dokument, klicken Sie bitte hier.