
Das Hygienemanagement in Arztpraxen umfasst im Wesentlichen einen Hygieneplan, der ausdrücklich von der Biostoffverordnung, der TRBA 250 (früher UVV), dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) und den RKI Richtlinien gefordert wird und alle Arbeitsbereiche berücksichtigt. Der Hygieneplan zeigt Risiken auf und legt Maßnahmen fest und ist somit umfassender als ein Reinigungs- und Desinfektionsplan.

Hygieneplan Arztpraxis
In einer Begehung ermitteln wir mögliche Infektionsrisiken (Ist-Analyse) und legen Maßnahmen zur Risikominimierung (Soll-Analyse) und Kontrolle (Prüfung und Dokumentation) fest.
- Personalhygiene und Personalschutz
- Maßnahmen zur Flächen- und Instrumentendesinfektion
- Allgemeine Hygienemaßnahmen in der Diagnostik und Therapie
- Ermittlung von Risikobereichen gemäß Biostoffverordnung/TRBA 250
- Anforderungen an die Instrumentenaufbereitung und Sterilisation
- Hygiene bei der Ver- und Entsorgung
- Umgang mit dem Meldewesen (auch IfSG)

Zusätzliche Hygienepläne
Als Ihr Servicepartner entwickeln wir spezielle Hygienepläne für Chirurgie/Endoskopie/Urologie, Dialyse und ambulante OP-Einheiten (überwachungspflichtig durch das Gesundheitsamt).
- Einteilung der Instrumente nach Risikogruppen und Anforderungen an die Aufbereitung
- Spezifische Maßnahmen hinsichtlich Aufbereitung/Sterilisation gemäß den aktuellen RKI-Richtlinien
- Festlegung von Methoden und Intervallen spezieller Anforderungen je nach Tätigkeitsschwerpunkt

Schulungen
Wir schulen Ihr Praxisteam im Bereich Hygiene. Diese Schulungen sind gesetzlich gefordert für Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausführen, wie auch für Wartungs- und Instandhaltungspersonal einschließlich Reinigungspersonal. Wir richten uns auch gern nach Ihnen und bieten spezielle Schulungen zu ausgewählten Hygienethemen oder Wunsch-Themen an.
Das ist nur ein Beispiel.