Anforderungen an rechtskonforme Rezepte für Sprechstundenbedarf


Beim Ausstellen von Rezepten für Sprechstundenbedarf gelten besondere Anforderungen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.

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Folgende Angaben werden zwingend benötigt:

  1. Krankenkasse für Ihren Sprechstundenbedarf, z.B. AOK Saarland/Rheinland-Pfalz
  2. Angabe „Sprechstundenbedarf“
  3. Krankenkassennummer (9-stellige IK-Nummer)
  4. BSNR/N-BSNR (Betriebsstätten-Nummer). Sie muss identisch sein mit der Nummer im Arztstempel (Punkt 7) und der vorgedruckten Codierzeile (Punkt 10).
  5. LANR (Lebenslange Arzt-Nummer)
  6. Verordnungsdatum (eine Lieferung kann frühstens an diesem Tag erfolgen)
  7. Arztstempel mit Unterschrift des verordnenden Arztes, auch bei MVZ/Kliniken
  8. Komplette Artikelbezeichnung und Menge, die PZN alleine reicht nicht aus!
  9. Die PZN des zu liefernden Artikels
  10. Die vorgedruckte Codierzeile muss identisch sein mit Punkt 4. und 7.

Worauf Sie sonst noch achten sollten:
• Es dürfen maximal drei Artikel pro Rezept verordnet werden.
Handschriftliche Ergänzungen müssen vom verordnenden Arzt mit Unterschrift abgezeichnet werden. Dies gilt auch für Änderungen im Praxisstempel.

Rezepte für die Haupt- und alle Nebenbetriebsstätten können Sie übrigens bei einem Vorgaben konformen Druckdienstleister oder direkt bei Ihrer KV anfordern.