Beim Ausstellen von Rezepten für Sprechstundenbedarf gelten besondere Anforderungen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Folgende Angaben werden zwingend benötigt:
- Krankenkasse für Ihren Sprechstundenbedarf, z.B. AOK Saarland/Rheinland-Pfalz
- Angabe „Sprechstundenbedarf“
- Krankenkassennummer (9-stellige IK-Nummer)
- BSNR/N-BSNR (Betriebsstätten-Nummer). Sie muss identisch sein mit der Nummer im Arztstempel (Punkt 7) und der vorgedruckten Codierzeile (Punkt 10).
- LANR (Lebenslange Arzt-Nummer)
- Verordnungsdatum (eine Lieferung kann frühstens an diesem Tag erfolgen)
- Arztstempel mit Unterschrift des verordnenden Arztes, auch bei MVZ/Kliniken
- Komplette Artikelbezeichnung und Menge, die PZN alleine reicht nicht aus!
- Die PZN des zu liefernden Artikels
- Die vorgedruckte Codierzeile muss identisch sein mit Punkt 4. und 7.
Worauf Sie sonst noch achten sollten:
• Es dürfen maximal drei Artikel pro Rezept verordnet werden.
• Handschriftliche Ergänzungen müssen vom verordnenden Arzt mit Unterschrift abgezeichnet werden. Dies gilt auch für Änderungen im Praxisstempel.
Rezepte für die Haupt- und alle Nebenbetriebsstätten können Sie übrigens bei einem Vorgaben konformen Druckdienstleister oder direkt bei Ihrer KV anfordern.