
Wir möchten uns Ihnen als Partner für das Thema Patientenversorgung vorstellen. Für die bestmögliche Versorgung bieten wir Ihnen umfassende Beratung und ganz persönliche Lösungen an. Auch bei komplexen Versorgungen sind wir ihr kompetenter Ansprechpartner.
Mit Experten aus vielen Bereichen
Unsere examinierten und erfahrenen Fachspezialisten beraten in allen relevanten Therapiebereichen von der Diabetes-Versorgung bis hin zur ableitenden Inkontinenzversorgung.
Unsere Beratung basiert auf Erfahrung, Engagement und hohem Einfühlungsvermögen. Wir koordinieren gemeinsam mit dem Sozialdienst und dem Pflegepersonal die reibungslose Überleitung von der Klinik in die außerklinische Pflege. Mit dem behandelnden Arzt sorgen wir für einen individuellen Versorgungs- und Ernährungsplan und unterstützen Sie nach der Krankenhausentlassung bei der Umsetzung der ärztlich verordneten Therapie im häuslichen Bereich oder in Pflege- und Altenheimen.
Wir beraten und versorgen Sie mit den passenden Hilfsmmitteln, Verbandmitteln und Nahrung und weisen Patienten und Angehörige in die fachgerechte Anwendung und Handhabung ein. Unsere Arbeit orientiert sich an den aktuellen Standards. Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485. Selbstverständlich arbeiten wir datenschutzkonform nach der DSGVO. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig!
Wenn Sie mehr über uns und unsrer Arbeit erfahren möchten, vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unsere Kundenberater sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.
Wir bieten eine ausführliche, individuelle Analyse der gesamten Versorgungssituation über alle Versorgungsbereiche hinweg.
Sie möchten mehr erfahren oder uns Ihre Versorgung anvertrauen? Unsere Kundenberater sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr für Sie da. Gerne können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.

Schlafapnoe
Der medizinische Begriff "Apnoe" bedeutet Atemstillstand. Er wird verwendet, wenn die Atmung für mindestens 10 Sekunden unterbrochen ist. Manchmal werden auch Stillstände von 30-90 Sekunden gemessen. Eine Schlaf-Apnoe ist also ein Atemstillstand, der während des Schlafes auftritt.
Die wiederkehrenden Atemstillstände während des Schlafes unterbrechen das Durchlaufen der normalen Schlafphasen und der damit verbundenen Erholung. Die Folge sind Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwäche und plötzlicher Schlafzwang (auch während der Autofahrt!).
Schlafapnoen können mit medikamentösen oder operativen Therapien behandelt werden, die jedoch nur in begrenztem Umfang Erfolg versprechen. Das Schlafapnoegerät hat sich als Therapie mit dem größten Erfolg durchgesetzt. Dabei wird über eine Nasenmaske Luft zugeführt, die sich über die Nase in den Rachen verteilt. Der entstehende Druck verhindert den Verschluss der Luftröhre. Apnoen werden so nahezu komplett verhindert.
Der benötigte Druck wird in einem Schlaflabor ermittelt. Nach der Gewöhnungszeit an Gerät und Maske verbessert sich die Schlafqualität deutlich.

Wartungstage
Jeden Dienstag und Donnerstag führen wir nach Terminvergabe an Ihrem Schlafapnoegerät Wartungen durch. Die Wartung des Gerätes dauert ca. 45 Minuten. Sie können Ihr Gerät abgeben und zu einem vereinbarten Zeitpunkt wieder entgegennehmen, oder Sie verbringen die Wartezeit bei uns.
An den Wartungstagen dreht sich alles um das Thema Schlafapnoe. Unsere Kundenberater beantworten Ihre Fragen, sie passen Masken an, beraten zu Zubehör und nehmen Bestellungen entgegen.
Sie möchten mehr erfahren oder uns Ihre Versorgung anvertrauen? Unsere Kundenberater sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr für Sie da. Gerne können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.
Unsere Therapiebereiche
Ableitende Inkontinenz
Wundversorgung
Tracheostomaversorgung
Beatmung (invasiv)
Beatmung (nicht invasiv)
Sauerstoffversorgung
Inhalation
Diabetesversorgung
Trink- und Sondennahrung
Wundversorgung
Laryngektomie-Versorgung
Monitoring
Rezeptabwicklung
Damit die Versorgung schnell und unkompliziert erfolgen kann, sollten Sie folgendes beachten: Ihr Rezept benötigen wir unbedingt vor der Auslieferung bzw. Aushändigung Ihrer Bestellung. Reichen Sie es bei uns ein, genauso wie Sie es von den Apotheken kennen.
Das geht am Einfachsten per Post. Gerne können Sie sich dazu unseren Freiumschlag als PDF herunterladen, so entstehen Ihnen keine Portokosten. Das Rezept und ggf. eine Kopie Ihres Befreiungsausweises senden Sie dann an folgende Adresse:
Varitec AG
Patientenversorgung
Auf Pfuhlst 3
66589 Merchweiler
Wenn es einmal ganz schnell gehen muss, können Sie uns Ihr Rezept auch vorab per Mail oder Fax zusenden.
E-Mail: patient@varitec.de
Fax: 06825 8000-27113
Ohne Originalrezept können wir nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Daher senden Sie uns das Original bitte zu, auch wenn Sie das Rezept bereits per Fax oder Mail zu uns geschickt haben.
Bei längerfristiger Versorgung denken Sie daran, Folgerezepte rechtzeitig beim Arzt einzuholen, ca. eine bis zwei Wochen vor einer neuen Lieferung. Das können wir gerne für Sie übernehmen und uns um die Folgerezepte bei Ihrem Arzt kümmern. Dafür benötigen wir nur eine Einwilligungserklärung.
Sie möchten uns ein Rezept senden und haben keinen Freiumschlag zur Hand? Laden Sie sich unseren Freiumschlag als PDF herunter. Einfach ausdrucken, Rezept einlegen und zukleben. Dann noch den Absender drauf, und schon können Sie den Umschlag auf den Weg bringen.
Welche Kosten entstehen?
Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, hat der Gesetzgeber folgende Regeln festgesetzt: Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z.B. Inkontinenzhilfen zahlen Versicherte 10% der Kosten für den Monatsbedarf je Versorgungsbereich, jedoch maximal zehn Euro.
Für alle anderen Hilfsmittel leisten Versicherte Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent des Kostenübernahmeantrages der Krankenkasse, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro. Es sind nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Hilfsmittels zu entrichten.
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsausweises des laufenden Kalenderjahres zu.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen die Zuzahlungsbeträge in Rechnung zu stellen, wenn uns der Befreiungsausweis nicht vorliegt.
Sie können einen solchen Ausweis bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn mehr als 2% des jährlichen Bruttohaushaltseinkommen bzw. mehr als 1% des jährlichen Bruttohaushaltseinkommen bei chronisch Kranken aufgewendet wurde.